Lerne mehr über unsere Nutzungsbedingungen.
Nutzungsbedingungen
A. Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Registrierung und Nutzung sämtlicher von der B1SmartTV GmbH mit Sitz in München, Ainmillerstraße 28, 80801 München (Amtsgericht München, HRB 235921) (nachfolgend "B1" genannt) in der Sportworld App, über die Sportworld Webseite oder über sonstige Verbreitungswege (nachfolgend "Sportworld" genannt) zur Verfügung gestellte kostenlosen, registrierungspflichtigen oder kostenpflichtig zur Verfügung gestellten Inhalte (z.B. über entgeltpflichtige Pässe, mittels pay-per-view, Programmpakete und Paketkombinationen) (nachfolgend "Inhalte" genannt), einer gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Plattform zum Erwerb von sog. Non-Fungible Token (NFT) sowie sonstige, zur Verfügung stehenden Funktionen und Services durch Sportfans (nachfolgend "Nutzer" genannt).
Für bestimmte Funktionen und Services (nachfolgend "Dienste" genannt) gelten gegebenenfalls zusätzliche oder abweichende Bedingungen (nachfolgend „Besondere Bedingungen“ genannt, wobei Besondere Bedingungen zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen auch „Nutzungsbedingungen“ genannt werden), denen der Nutzer zustimmen muss und auf die B1 den Nutzer rechtzeitig vor der Nutzung solcher Dienste hinweisen wird. Wenn und soweit besondere Bedingungen diesen Nutzungsbedingungen widersprechen, gehen die besonderen Bedingungen vor. Soweit für die Nutzung bestimmter Dienste der Nutzer darüber hinaus Drittanbieter einschalten wird, wird B1 den Nutzer auf diese vor der Nutzung solcher Dienste hinweisen. Unabhängig davon, ob Dienste und/oder Services Dritter in die Sportworld integriert sind oder nicht, werden diese Dienste/Services von Drittanbietern unter deren alleiniger Verantwortung unter den Bedingungen, insbesondere Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters bereitgestellt. Wenn der Nutzer diese Bedingungen eines Drittanbieters nicht akzeptiert, kann der Nutzer solche Dienste von Dritten nicht nutzen, wodurch auch die Nutzung der von B1 angebotenen Leistungen eingeschränkt sein kann. Für die Inhalte und Umfang der Leistungen von Drittanbietern ist B1 nicht verantwortlich und übernimmt B1 insoweit keine Haftung.
B. Allgemeine Bedingungen zur Nutzung der Sportworld
B.1. Einmalige Registrierung und Nutzerkonto
Der Zugang, der Empfang und die Nutzung der Inhalte und Dienste ist dem Nutzer über die Sportworld möglich, die auf geeigneten internetfähigen Endgeräten, wie SmartTV, Smartphones, Tablets, TV-Sticks und gegebenenfalls anderen Entertainment Systemen, wie in-car Entertainment, (nachfolgend zusammen "Verbreitungswege" genannt) zur Verfügung steht und möglicherweise installiert werden muss. Um die kostenpflichtigen und/oder registrierungspflichtigen Inhalte und Dienste nutzen zu können, muss sich der Nutzer in der Sportworld erstmalig registrieren und einen persönlichen Sportworld Account („Nutzerkonto“) anlegen, über den auch Abonnements abgeschlossen sowie einzelne Sportinhalte im „pay-per-view“-Modell (nachfolgend „PPV-Events“) gebucht und bezahlt werden können. Für die Registrierung muss der Nutzer eine Reihe persönlicher Angaben machen (z.B. E-Mail-Adresse), ein bestimmtes Zahlungsmittel hinterlegen und ein persönliches Passwort festlegen. Die zur Verfügung gestellten Informationen sind gegebenenfalls im Rahmen bestimmter Sicherheitsmaßnahmen zu verifizieren, wie z.B. Altersverifikation. Sollten sich die vom Nutzer angegebenen Informationen ändern, ist der Nutzer aufgefordert, diese unverzüglich in seinem Nutzerkonto zu ändern und insbesondere Kontaktdaten aktuell zu halten. B1 behält sich vor, die Bereitstellung oder Nutzung von Angeboten in der Sportworld davon abhängig zu machen, dass der Nutzer seine für die Registrierung genannte E-Mail-Adresse über einen per E-Mail zugesandten Bestätigungslink bestätigt. Mit Abschluss der Registrierung wird für den Kunden ein kostenloses Nutzerkonto eingerichtet und der Nutzer erhält eine Bestätigung der Registrierung an die von ihm angegeben E-Mail-Adresse. Der Nutzer kann in seinem Nutzerkonto jederzeit Änderungen an seinen persönlichen Angaben und dem hinterlegten Zahlungsmittel vornehmen, auf von B1 zur Verfügung gestellte Informationen zugreifen und Inhalte und Dienste buchen und diese verwalten. Ohne Registrierung steht dem Nutzer nur ein eingeschränktes Angebot in der Sportworld zur Verfügung. Eine Zahlungspflicht des Nutzers besteht erst, wenn der Nutzer kostenpflichtige Inhalte oder Dienste über die Sportworld bestellt hat. Der Nutzer ist verpflichtet, die für die Registrierung erforderlichen Daten, d.h. insbesondere Namen, E-Mail-Adresse und Zahlungsdaten, korrekt, vollständig und nicht irreführend anzugeben und im Fall von Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Nur volljährige Personen sind zur Registrierung, Eröffnung und Nutzung eines Nutzerkontos berechtigt. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf Abschnitt G.1 verwiesen. Vor Nutzung der kostenpflichtigen und/oder registrierungspflichtigen Inhalte und Dienste ist in der Sportworld die Anmeldung zum Nutzerkonto durch Eingabe der Kundennummer oder E-Mail sowie des Passworts durch den Nutzer erforderlich (Login-Daten). Eine Weitergabe der Login-Daten ist nur an im selben Haushalt lebende Personen gestattet. Der Nutzer darf Kindern und Jugendlichen den Zugang zu den Inhalten nur ermöglichen, wenn der Inhalt nach dem jeweils anwendbaren Jugendschutzrecht für deren Alter freigegeben ist und Kinder und Jugendliche nicht aus anderen zwingenden rechtlichen Gründen von der Nutzung ausgeschlossen sind. B1 behält sich die vorrübergehende oder dauerhafte Sperrung des Nutzerkontos vor, sollte der Nutzer im Nutzerkonto falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gemacht haben oder diese Nutzungsbedingungen missachten.
B.2. Nutzungsvertrag
Zur Nutzung kostenpflichtiger Inhalte bedarf es zusätzlicher individueller Bestellungen des Nutzers von Sportworld Angeboten, wie Monats- oder Jahrespässe oder PPV-Ereignisse, („Abonnement“), die im Nutzerkonto getätigt und verwaltet werden können. Jede Bestellung setzt voraus, dass sich der Nutzer mit seinen Log-in Daten im Nutzerkonto angemeldet hat. Mit der Bestellung kostenpflichtiger Inhalte kommt jeweils ein Nutzungsvertrag zwischen B1 und dem Nutzer zu Stande und gewährt dem Nutzer Zugriff auf das ausgewählte und gebuchte Abonnement für den jeweils vereinbarten Bezugszeitraum und die vereinbarten Kosten. Die Dauer der Leistungserbringung sowie die Kosten werden dem Nutzer jeweils vor der Bestellung in der Sportworld mitgeteilt. Nach erfolgter Bestellung erhält der Nutzer eine Bestätigung per E-Mail mit allen Informationen zum Abonnement. Der Nutzer kann nach Bestellung eine Übersicht und Einzelheiten seiner Abonnements über sein Nutzerkonto abrufen und verwalten. Die Abonnements in der Sportworld sind freibleibend und stellen noch kein rechtlich verbindliches Angebot der B1 dar. Der Nutzer gibt durch Aktivierung des Bestellbuttons eine verbindliche Anfrage auf Bestellung eines Abonnements ab. Die Eingaben können vom Nutzer während des Bestellvorgangs jederzeit überprüft und korrigiert werden. Die verbindliche Sprache für Bestellungen ist deutsch und für Angebote der Sportworld außerhalb von Deutschland oder Österreich englisch, soweit die jeweilige Landessprache nicht angeboten wird. Die für den Vertragsschluss erforderliche Annahme der Bestellung liegt im Ermessen von B1 und kann insbesondere bei Vorliegen sachlicher Gründe (z.B. unzureichender Altersnachweis) von B1 abgelehnt werden. Das Abonnement kommt durch Freischaltung des Abonnements zustande und der Nutzer erhält eine Bestellbestätigung per E-Mail. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch B1 ist nicht vorgesehen. Der Inhalt des Abonnements ergibt sich jeweils aus den Details der per E-Mail übermittelten Bestellbestätigung (einschließlich der zum Bestellzeitpunkt gültigen Angebotsbeschreibung und Preisangaben, welche Bestandteil des Nutzungsvertrags werden) und den Nutzungsbedingungen. Die entsprechenden Angaben können im Nutzerkonto eingesehen und verwaltet werden. Die verschiedenen Abonnements können einzeln gebucht und einzeln gekündigt werden. Im Falle der Hinzubuchung eines oder mehrerer weiterer Programmpakete (Upgrade) gelten jeweils die Laufzeiten der gebuchten Abonnements, die möglicherweise untereinander nicht synchronisiert sind. Nach Zustandekommen des Abonnements stellt B1 dem Nutzer den kostenpflichtigen Inhalt zum Streaming bereit, entweder als Live-Streaming, Linear-Streaming oder On-Demand-Streaming. Der Zugriff auf Inhalte kann zeitlich beschränkt sein, abhängig von den jeweiligen Buchungs- und Lizenzbedingungen. Je nach Land behält B1 sich vor, je nach Lizenzierung unterschiedliche Inhalte und Abonnements anzubieten. Eine dauerhafte Kopie wird auf dem Endgerät des Nutzers nicht erstellt, und ein Download oder eine Speicherung der Inhalte ist ausgeschlossen.
B.3. Programmangebot und Änderungen
Die Gestaltung und Verfügbarkeit von Inhalten können mit der Zeit variieren und unterliegen gewöhnlich gewissen Beschränkungen. Die Inhalte können in jedem Land abgerufen werden, in dem diese verfügbar sind, wenngleich Inhalte (und die ggf. verfügbare Sprache) von Land zu Land variieren. Die Inhalte dürfen nur innerhalb des vereinbarten Gebietes, in denen B1 die jeweiligen Inhalte lizenziert hat und dem Nutzer konkret anbietet, genutzt werden. Soweit B1 hierzu technische Maßnahmen einsetzt (z.B. Geolokalisierung anhand der IP-Adresse des genutzten Internetanschlusses), darf der Nutzer diese nicht umgehen oder stören. Die Verdeckung oder Verschleierung des Aufenthaltsorts über andere IP-Adressen oder sonstige technische Methoden ist untersagt. Der Nutzer darf im Rahmen der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt auf das gebuchte Abonnement zugreifen und ihn nutzen, solange er sich vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhält. B1 ist mit angemessener Ankündigung zu lediglich geringfügigen Änderungen des Programmangebotes in laufenden Abonnements berechtigt, sofern diese in Relation zu dem gesamten im gebuchten Abonnement vereinbarten Programmangebot bei verständiger Würdigung der beiderseitigen Interessen ohne weiteren Nachteilsausgleich nach Treu und Glauben vom Nutzer noch hinzunehmen ist. Dies ist gegeben, wenn B1 dem Nutzer weiterhin im Wesentlichen gleichwertige („vergleichbare“), den Gesamtcharakter des Abonnements wahrende Inhalte zur Verfügung stellt und die Anpassungen auf Grund von Umständen notwendig werden, die nach Vertragsschluss eingetreten sind. Solche, eine Änderung rechtfertigenden Umstände, können zum Beispiel der Wegfall von befristeten oder der unverschuldete Wegfall von unbefristeten Lizenzrechten für vertragsgegenständliche Abonnements (Rechteverluste), oder auch von B1 oder deren Erfüllungsgehilfen nicht verschuldete technische Gründe (z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, geänderte Anforderungen an die Verschlüsselung) sein.
B.4. Technischer Betrieb
Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Bereitstellung der Inhalte in einem bestimmten Format. Die Inhalte stehen in der Sportworld in den jeweils verfügbaren Formaten in Standardauflösung und der maximal ausspielbaren Bildqualität zur Verfügung. Nicht alle Inhalte sind in allen Formaten wie HD, Ultra-HD und HDR verfügbar und nicht alle Abonnements erlauben den Empfang von Inhalten in allen Formaten. Die Übertragungsqualität der Inhalte kann variieren und unterliegt verschiedenen Faktoren, wie etwa Standort, der verfügbaren Bandbreite und/oder der Geschwindigkeit der Internetverbindung, auf die B1 keinen Einfluss hat. Es obliegt dem Nutzer, auf eigene Kosten die für die Nutzung der Sportworld erforderlichen Systemanforderungen zu erfüllen sowie für eine ausreichende und konstante Datenübertragung zu sorgen. B1 unternimmt angemessene technische Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die Inhalte zur vereinbarten Zeit möglichst störungsfrei zur Verfügung stehen. B1 kann jedoch nicht garantieren, dass die Inhalte jederzeit abrufbar sind. Insbesondere durch höhere Gewalt verursachte Ausfälle der Technik können zu einer Unterbrechung der Abrufbarkeit führen. Ferner ist B1 nicht verantwortlich für die Absage oder den Abbruch eines Ereignisses oder dafür, dass ein Ereignis wie geplant oder beworben gezeigt werden kann, noch dass es möglich ist, ein Ereignis auf einem bestimmten Gerät anzusehen. Gelegentlich kann es vorkommen, dass B1 die Sportworld für Updates oder Wartungsarbeiten unterbrechen muss. B1 ist jedoch bemüht, solche Unterbrechungen minimal zu halten. B1 ist nicht dafür verantwortlich, wenn bestimmte vom Nutzer genutzte TV-Geräte, mobile Endgeräte oder Applikationen und deren Konfigurationen nicht funktionieren bzw. Auswirkungen auf die Nutzung der Inhalte oder die Wiedergabequalität haben. Die Nutzung von Proxyservern kann zu Übertragungsproblemen führen. Der Nutzer wird gebeten, auftretende Mängel unter Protokollierung gegebenenfalls angezeigter Fehlermeldungen zu melden. Für den Fall, dass Anwendungen von Drittanbietern (einschließlich Webseiten, Widgets, Software oder andere Softwaredienstprogramme) mit dem Sportworld Service interagieren, kann die Nutzung der Services dieser Drittanbieter möglicherweise den Nutzungsbedingungen von Drittanbietern unterliegen, zu deren Einhaltung der Nutzer verpflichtet ist.
B.5. Nutzungsbeschränkungen
Der Nutzer ist nur befugt, die Inhalte über die von B1 autorisierten Verbreitungswege zu nutzen. Der Nutzer ist berechtigt, die Abonnements auf höchstens zwei (2) TV-Geräten und höchstens vier (4) mobilen Endgeräten (wie z.B. Tablet, in-Car-Entertainment System) von zum selben Haushalt gehörenden Personen gleichzeitig zu nutzen. B1 behält sich vor, weitere Geräte vorrübergehend zuzulassen. Die Inhalte sind rechtlich geschützt, insbesondere durch Urheber- und Leistungsschutzrechte. Es ist dem Nutzer nicht gestattet, etwaige Zugangstechnologien, Kennzeichnungen und sonstige Schutzsysteme, wie z.B. einem digitalen Rechte-Management (DRM), die zum Schutz der Inhalte verwendet werden, oder eine Geolokalisierung zu deaktivieren, zu umgehen, zu verändern oder anderweitig zu unterlaufen. Die Inhalte sind innerhalb der vertraglich vorgesehenen zeitlichen Grenzen ausschließlich für private Zwecke zu verwenden und dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Insbesondere dürfen die Inhalte nicht in irgendeiner Weise bearbeitet, verändert, kopiert, gespeichert oder Dritten bzw. der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (z.B. durch Upload in sog. File- bzw. Streaming-Sharing Systeme). Der Nutzer hat lediglich ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und räumlich beschränktes Recht, die Inhalte nur im Rahmen und für die Dauer eines bestehenden Abonnements abzurufen und zu nutzen. Mit Ausnahme des vorstehenden beschränkten Nutzungsrechts werden dem Nutzer keinerlei Rechte, Eigentum oder Ansprüche an Inhalten und/oder zur Verfügung gestellten Inhalte oder Materialien eingeräumt oder übertragen. Mit Beendigung des Abonnements ist der Nutzer nicht mehr berechtigt, auf die Abonnements zuzugreifen.B1 behält sich die Sperrung des Nutzerkontos vor, sollte der Nutzer die Nutzungsbeschränkungen missachten, umgehen oder versuchen zu umgehen.
B.6. Preise für Abonnements und Zahlungsweise
Der Preis für Abonnements ergibt sich aus der vor Abschluss des Bestellvorgangs aufgeführten Preisangabe. Sämtliche Preisangaben verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die festgelegten Preise werden zu dem im Nutzerkonto für das gebuchte Abonnement aufgeführten Zahltag fällig. Für Monats- oder Jahres-Abonnements werden die Zahlungen monatlich jeweils zu Beginn des Monats in Monatsraten in Rechnung gestellt und sind sofort fällig. Bei Einmalzahlung für Jahresabonnements wird der Abonnementspreis zu Beginn der Mindestvertragslaufzeit in Rechnung gestellt und sind sofort fällig. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt am Tag des Vertragsschlusses und endet mit Ablauf des letzten Tages des Bezugszeitraums. Die Gebühren für PPV-Events werden zum Bestellzeitpunkt des jeweiligen Angebots zur Zahlung fällig und abgebucht. Wenn ein kostenloser Testzeitraum vereinbart wird, beginnt der kostenpflichtige Abrechnungszeitraum mit dem vereinbarten Tag. Der Testzeitraum endet, wenn der Nutzer das testweise genutzte Abonnement im Nutzerkonto bestellt hat. Ohne Buchung eines Abonnements endet der kostenlose Testzeitraum mit dem letzten Tag des vereinbarten Testzeitraums. Die Zahlungen erfolgen, soweit nicht abweichend festgelegt, je nach Vereinbarung über Kreditkartenzahlung, PayPal oder einem sonstigen, in der Sportworld angebotenen Zahlungsmittel. Eine Barzahlung und Kauf auf Rechnung sind in keinem Fall möglich. Für die Zahlung mit bestimmten Zahlungsarten, wie z.B. PayPal, ApplePay, Amazon Pay, muss der Nutzer bei dem jeweiligen Anbieter registriert sein oder sich registrieren. Nachdem Nutzer ihre Zugangsdaten für ihr Konto auf der Seite des konkreten Anbieters eingegeben haben, muss der Nutzer die Zahlungsanweisung mittels der hinterlegten Zahlungsmethode an B1 bestätigen. Schließlich wird der Nutzer zur Sportworld zurückgeleitet, wo der Nutzer den Bestellvorgang abschließt. Die Zahlung wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Die Abrechnungen für die gebuchten Abonnements werden dem Nutzer im Kundenkonto angezeigt oder per E-Mail zur Verfügung gestellt.
B.7. Preisanpassungen
B1 kann die mit dem Nutzer vereinbarten Preise nach Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die dem Abonnement zu Grunde liegenden Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten, wie z.B. Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten („Gesamtkosten“) nach Vertragsschluss auf Grund von Umständen verändern, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von B1 stehen.Eine Preiserhöhung kann B1 höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Der Nutzer wird mindestens acht Wochen vor dem Inkrafttreten über eine anstehende Preiserhöhung an seine im Nutzerkonto von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse informiert. B1 wird den Nutzer im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hinweisen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Abonnement. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Abonnement Voraussetzung für ein anderes Abonnement, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Kündigt der Nutzer nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit den neuen Preisen fortgesetzt. Unabhängig von den vorstehenden Regelungen ist B1 für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben, wie z.B. Mehrwertsteuer, berechtigt, für den Fall einer Senkung verpflichtet, die Gebühren entsprechend anzupassen.
B.8. Laufzeit und Beendigung von Abonnements
Die Abonnements haben die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bestimmte Laufzeit („Bezugszeitraum“). Der Nutzer ist jederzeit berechtigt, ein Abonnement zum Ende der vereinbarten Laufzeit zu kündigen, es sei denn, der Bezugszeitraum endet automatisch, wie beispielsweise bei PPV-Events, mit Ende des jeweiligen Sportereignisses. Der Nutzer kann in seinem Nutzerkonto die Laufzeit und den nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt einsehen. Für eine Kündigung kann der Nutzer den Anweisungen im Nutzerkonto folgen. Der Angabe von Gründen bedarf es bei einer Kündigung nicht. Der Nutzungsvertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Inhalten (VoD-Streaming) oder über nur einmalig abrufbare Live-Streams endet mit Ablauf der zeitlich befristeten Überlassung oder des Live-Streams automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ist der Nutzer mit der Zahlung der Gebühren nicht nur geringfügig im Zahlungsverzug, so kann B1 den Zugang zu den betroffenen Inhalten für die Dauer des Zahlungsverzuges entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen verweigern. Weitere Bestellungen von Abonnements sind bis zum Ende des Zahlungsverzuges nicht möglich. Ferner behält sich B1 das Recht vor, offensichtlich über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten nicht mehr genutzte Nutzerkonten zu löschen. Nach Auflösung des Nutzerkontos ist B1 berechtigt, einen vom Nutzer verwendeten Alias (Nutzer-/Benutzername) an andere Nutzer zu vergeben. Eine Neuanmeldung durch den Nutzer ist jederzeit möglich, dann aber mit einem anderen Alias. Ist B1 aufgrund von lizenzrechtlichen bzw. technischen Gründen nicht mehr in der Lage, dem Nutzer einzelne Inhalte, Abonnements oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist B1 mit einer angemessenen Kündigungsfrist berechtigt, das betroffene Abonnement zu kündigen. Bei Beendigung des Abonnements vor Ablauf des Bezugszeitraums erfolgt eine unverzügliche Erstattung bereits gezahlter Beträge (ggf. anteilig) nach Vertragsbeendigung.Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
C. Sportworld-Credits
C.1. Definition und Erwerb von Sportworld-Credits
“Sportworld-Credit(s)” sind eine virtuelle Währung innerhalb der Sportworld. Ein Sportworld-Credit hat einen Gegenwert von 0,01 €. Sportworld-Credits können ausschließlich für die Buchung von Pay-Per-View-Events in der Sportworld verwendet werden. Nutzer können Sportworld-Credits über ihr Nutzerkonto sogenannte Sportworld-Credit-Bundles erwerben. Diese Bundles sind in verschiedenen Wertstufen erhältlich. Beim Kauf eines Bundles erhält der Nutzer den entsprechenden Gegenwert in Sportworld-Credits. Zusätzlich kann der Nutzer von Boni profitieren, die von Sportworld individuell festgelegt und in der jeweiligen Angebotsbeschreibung transparent dargestellt werden. Ein Beispielangebot könnte lauten: 20 € = 2.000 Sportworld-Credits + 150 Sportworld-Credits als Bonus. Erworbene Sportworld-Credits und Bundle sind nicht erstattungsfähig.Sportworld-Credits haben eine Gültigkeitsdauer von 48 Monaten ab dem Zeitpunkt des Erwerbs. Nach Ablauf dieser Frist verfallen nicht genutzte Sportwolrd-Credits automatisch und können nicht reaktiviert oder erstattet werden. Sportworld-Credits sind nicht übertragbar und können nur vom jeweiligen Nutzer innerhalb seines eigenen Nutzerkontos verwendet werden.
C.2. Sportworld-Credit-Wallet
Jeder Nutzer verfügt in seinem Nutzerkonto über eine persönliche Wallet, in der die vorhandenen Sportworld-Credits gespeichert und verwaltet werden können. Über die Sportworld-Credit-Wallet kann der Nutzer jederzeit den aktuellen Guthabenstand sowie eine Historie der getätigten Transaktionen einsehen.
C.3. Verwendung von Sportworld-Credits
Die Sportworld-Credits können ausschließlich für die Buchung von PPV-Events eingelöst werden. Die Buchung eines PPV-Events mit Sportworld-Credits ist verbindlich. Ein Widerrufsrecht erlischt nach Maßgabe der Bestimmungen in Abschnitt F. dieser Nutzungsbedingungen. Eine Stornierung oder Rückerstattung der verwendeten Credits ist ausgeschlossen, es sei denn, das PPV-Event wird abgesagt oder es treten technische Probleme auf, die Sportworld zu vertreten hat.
D. Nutzung von Vouchern und Promotion-Event-Token
B1 kooperiert gelegentlich mit ausgewählten Promotion-Partnern, die ihren Kunden im Rahmen einer zeitlich begrenzten Promotionkampagne beim Kauf eines ihrer Produkte oder der Nutzung einer ihrer Dienstleistung Vorteile, wie Voucher oder Event-Token, gewähren, die berechtigte Kunden in der Sportworld einlösen. Die genauen Bedingungen und Inhalte von solchen Promotionkampagnen werden zwischen B1 und den jeweiligen Partnern vereinbart und dem Kunden vom Promotion-Partner vor Kauf der Produkte oder Nutzung von Dienstleistungen zur Kenntnis gebracht.Im Rahmen solcher Promotionkampagnen können dem Kunden digitale oder physische Voucher für zeitlich begrenzte Monats- oder Jahres-Abonnements (“Voucher”) oder spezifische Promotion-Event-Token (“Event-Token”) erhalten, die Zugang zu einem bestimmten Sportereignis gewähren. Diese Voucher und Event-Token sind ausschließlich über Promotion-Partner der B1 erhältlich, sind nicht übertragbar und können nicht käuflich erworben werden.Falls einem Nutzer von einem Promotions-Partner Voucher oder Event-Token gewährt wurden, können diese gemäß den zwischen dem Promotions-Partner und B1 festgelegten und dem Nutzer von dem Promotion-Partner mitgeteilten Promotionbedingungen in der Sportworld eingelöst werden. Hierzu ist die Registrierung über ein Nutzerkonto in der Sportworld erforderlich. Nach entsprechender Einlösung werden diese im Nutzerkonto hinterlegt und dem Nutzer werden die verfügbare Promotion-Kampagnen, die Anzahl seiner Voucher und Event-Tokens sowie die damit einlösbaren Events bei Broadcasting-Partnern übersichtlich angezeigt. Voucher und Event-Token sind ausschließlich für die Einlösung eines bestimmten Abonnements bzw. Events vorgesehen und können nicht für andere Abonnements, Veranstaltungen oder Zwecke genutzt werden.
E. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von NFT E.1. NFT-Plattform, Verfügbarkeit und Definitionen
Um NFTs über die Sportworld erwerben zu können, muss sich der Nutzer in der Sportworld registrieren und ein Nutzerkonto anlegen (siehe Abschnitt B. dieser Nutzungsbedingungen). Eine Zahlungspflicht des Nutzers besteht erst, wenn der Nutzer kostenpflichtige Inhalte oder Dienste über die Sportworld bestellt hat. Die NFT-Plattform ist nicht in allen Ländern, in denen die Sportworld zur Verfügung steht, verfügbar, sondern nur in ausgewählten Ländern. Eine Verfügbarkeit der NFT-Plattform ist im Nutzerkonto angezeigt.Es ist dem Nutzer untersagt, auf die Sportworld (oder andere Dienste) an einem, von oder über einen Ort zuzugreifen oder zu nutzen, an dem die Nutzung nicht verfügbar ist oder gegen geltendes Recht verstößt. Durch die Nutzung der Sportworld erklärt der Nutzer und garantiert, weder Bürger oder Einwohner einer solchen Gerichtsbarkeit zu sein, noch wird der Nutzer die Sportworld verwenden, während er sich in einer solchen Gerichtsbarkeit befindet oder wohnt.NFT wird definiert als digitales Kunstwerk eines auf einem Blockchain-Netzwerk registrierten kryptografischen Tokens, der nicht austauschbar und ein nicht replizierbares Unikat ist, der von B1 in der Sportworld verkauft wird, gegenwärtig basierend auf der Polygon-Blockchain (https://polygon.technology/). NFT sind keine Wertpapiere im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) oder Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) oder andere anwendbare Gesetze und sind rechtlich nicht als solche zu behandeln. Die NFT werden nicht zu Anlagezwecken erworben oder verwendet. Content wird definiert als alle Inhalte, Dateien und Materialien, die durch das gekaufte NFT repräsentiert werden oder in ihm enthalten sind und die im Rahmen des Erwerbs des NFT lizenziert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Grafiken, Videos, Texte, Marken, Logos, Bilder und Fotos.
E.2. Kauf von NFT
Der Nutzer kann, vorbehaltlich des Abschlusses eines individuellen Kaufvertrags mit B1, NFTs gegen eine festgelegte Vergütung nach dem unten beschriebenen Verfahren erwerben. Die Eröffnung eines Nutzerkontos alleine, d.h. ohne den Kauf eines NFT, führt nicht zu einer Kauf- und/oder Zahlungsverpflichtung des Nutzers. Die Berechtigung zum Kauf von NFTs, zum Beispiel aus bestimmten NFT-Collections, kann von bestimmten Kriterien abhängig gemacht werden.
E.2.a. Digital Wallet
Voraussetzung für den Erwerb von NFT ist, dass der Nutzer Inhaber einer Polygon-Blockchain kompatiblen Digital Wallet zum Empfangen, Speichern, Übertragen, Tauschen oder Ausgeben von NFTs ist. Die Adresse dieser Digital Wallet muss mitgeteilt und mit dem Nutzerkonto verknüpft werden. Dazu nutzt B1 den „Wallet-connect“ – Service unter https://walletconnect.com/ mit folgenden Nutzungsbedingungen (https://walletconnect.com/terms) und Datenschutzbestimmungen (https://walletconnect.com/privacy). Derzeit bietet dieser Dienst die Möglichkeit, eine Digital Wallet von Metamask, Coinbase oder eine andere mit Wallet Connect kompatiblen Digital Wallet zu verknüpfen. Werden NFT auf eine nicht kompatible Digital Wallet übertragen, kann es zur dauerhaften Unbrauchbarkeit des NFT führen. B1 bietet selbst keine Digital Wallet an und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Für die Eröffnung oder Nutzung einer Digital Wallet können weitere Kosten anfallen, die von dem Nutzer selbst zu tragen sind.
E.2.b. Auswahl von NFT
Der Nutzer kann aus bestehenden und gegebenenfalls auf die genannte Anzahl limitierte NFT sein NFT auswählen oder über „My Moment“ seinen persönlichen Moment in einem einzigartigen, digitalen Sammlerstück festhalten und hierzu in Echtzeit eine begrenzte Anzahl Highlight Szenen aus einem Spiel, z.B. der European League of Football, mit einer von B1 vorgegebenen Länge von wenigen Sekunden definieren, um das endgültige Erscheinungsbild des dem NFT zugrunde liegenden Contents anzupassen/zu beeinflussen, z.B. als einen 3D-animierten Würfel als NFT gestalten. Es liegt im alleinigen Ermessen von B1, solche Anpassungsoptionen anzubieten.
E.2.c. Erwerb und Hinterlegung von Credits
Nach der Auswahl eines NFT erhält der Nutzer einen Überblick über das ausgewählte NFT und den Gesamtbetrag der Vergütung. Ein NFT kann nur durch die Einlösung von zuvor in der Sportworld erworbenen Credits erworben werden. Die Anzahl der erforderlichen Credits sowie deren Wert in Euro zum Erwerb des NFTs wird in dem Bestellvorgang angezeigt. Verfügt der Nutzer nicht über die ausreichende Anzahl an Credits, muss er diese zunächst in der Sportworld erwerben. Der Nutzer kann aus den zur Verfügung stehenden Credits die zu erwerbende Anzahl Credits auswählen. Der Nutzer nimmt das Angebot zum Erwerb des ausgewählten Credits an, indem er den Button „Kaufen“ oder eine ähnliche Formulierung anklickt und anschließend bestätigt. Mit der Bestätigung wird die entsprechende genannte Anzahl Credits erworben und mit Abschluss der Bezahlung dem Nutzerkonto gutgeschrieben. Sofern dem Nutzer im Rahmen einer Marketingaktion von einem Partner vom B1 ein Credit gewährt wurde, kann dieser durch Eingabe eines erhaltenen Codes eingelöst und der Credit in dem Nutzerkonto hinterlegt werden.
E.2.d. Erwerb und Übertragung von NFTs
Der Nutzer nimmt das Angebot zum Erwerb des ausgewählten NFT an, indem er den Button „Kaufen“ oder eine ähnliche Formulierung anklickt und anschließend bestätigt. Mit der Bestätigung wird die entsprechende genannte Anzahl Credits vom Konto des Nutzers abgezogen und das limitierte NFT in die hinterlegte Digitale Wallet übertragen. Sofern über „My Moment“ ein konfiguriertes NFT, z.B. 3D-animierter Würfel als NFT, ausgewählt und gestaltet wurde, beginnt mit der Bestätigung das Minting, d.h. das NFT wird in der Blockchain erstellt und veröffentlicht, und anschließend in die hinterlegte Digitale Wallet des Nutzers übertragen. Das Minting erfolgt über eine eigene Anwendung von B1 oder über gängige Plattformen für das Minting von NFT. Die Übertragung des NFT gilt als erfolgt, wenn der NFT in der Digital Wallet des Nutzers erscheint, womit der Vorgang in der Blockchain vollständig dokumentiert wurde.
E.2.e. Änderungen im Bestellvorgang
Mit der Bestätigung sendet der Nutzer die verbindliche Bestellung an B1. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Änderung der Bestellung oder Daten leider nicht mehr möglich. Der Nutzer kann vor Anklicken der Bestätigung den Bestellvorgang jederzeit beenden oder zu den vorherigen Seiten zurückkehren, um eventuelle Fehler zu korrigieren oder den Kauf zu ändern. Für Erwerb und Übertragung der NFT ist ein Internetzugang erforderlich. Der Nutzer ist allein verantwortlich für jegliche Hardware, Systeme und/oder Softwareprogramme, die für den Erwerb oder Übertragung der NFT erforderlich sind.
E.2.f. Bestätigung
Nach Abschluss des Kaufes erhält der Nutzer von B1 eine Bestell- und Auftragsbestätigung mit allen Bestelldaten und dem gesamten Vertragstext per E-Mail. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche und englische Sprache in der Sportworld zur Verfügung.
E.3. Urheberrechte und Inhaber des NFT
Inhaber des NFT ist derjenige, der ein NFT gemäß diesen Bedingungen erwirbt. Diese Inhaberschaft wird durch ein bestimmtes Protokoll (Smart Contract) sichergestellt und überprüft. B1 gibt keine Garantien oder Versprechen in Bezug auf Smart Contracts ab, insbesondere hat B1 keine Kontrolle über die Inhaberschaft des Nutzers an dem NFT und kann diese nicht ändern.Alle geistigen Eigentumsrechte, insbesondere Urheber- und Markenrechte, an der NFT-Plattform sowie sämtlichen Content, die über die NFT-Plattform zur Verfügung gestellt werden, stehen B1 zu oder sind B1 von einem Drittlizenzgeber eingeräumt worden. Dem Nutzer werden keine Rechte am geistigen Eigentum eingeräumt.Mit der erfolgreichen Übertragung des NFT an den Nutzer gewährt B1 dem Nutzer eine weltweite, nicht exklusive, voll bezahlte Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Darstellung des NFT ausschließlich für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch des Nutzers. Der Nutzer kann die Lizenz nur dann auf einen Dritten übertragen, wenn er den NFT überträgt.Der Nutzer kann ohne weitere Mitwirkung von B1 über NFTs deren Inhaber er ist, frei verfügen. Eine Übertragung oder Verkauf der NFTs auf der NFT-Plattform von B1 ist nicht möglich. Nutzer haben nur die Möglichkeit, die NFTs auf einem Drittanbieter-Marktplatz zum Verkauf anzubieten, vorbehaltlich der Bestimmungen, die für jedes NFT auf einer NFT-Plattform festgelegt werden können. Es obliegt ausschließlich dem Nutzer zu prüfen, welche Rechte mit einem NFT verbunden sind, welche Bedingungen gelten, insbesondere welche Kosten anfallen.
E.4. Sicherheit und Technischer Betrieb
B1 unternimmt angemessene technische Anstrengungen, um die Sicherheit der NFT-Plattform zu gewährleisten und möglichst störungsfrei zur Verfügung zu stellen. Insbesondere durch höhere Gewalt verursachte Ausfälle der Technik können zu einer Unterbrechung der Abrufbarkeit führen. B1 kann nicht garantieren, dass die NFT-Plattform und/oder die NFTs frei von Viren und/oder anderen Computercodes sind, die kontaminierende oder zerstörerische Merkmale enthalten können. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, geeignete Computersicherheitsmaßnahmen (einschließlich Antiviren- und anderer Sicherheitskontrollen) zu ergreifen, um seine besonderen Anforderungen an die Informationssicherheit und Zuverlässigkeit zu erfüllen.Gelegentlich kann es vorkommen, dass B1 die Sportworld für Updates oder Wartungsarbeiten unterbrechen muss. B1 ist jedoch bemüht, solche Unterbrechungen minimal zu halten.Für den Fall, dass Anwendungen von Drittanbietern (einschließlich Webseiten, Widgets, Software oder andere Softwaredienstprogramme) mit dem Sportworld Service interagieren, kann die Nutzung der Services dieser Drittanbieter möglicherweise den Nutzungsbedingungen von Drittanbietern unterliegen, zu deren Einhaltung der Nutzer verpflichtet bist.
E.5. Vergütung und Zahlungsweise
Die Preise für Credits oder NFTs ergeben sich aus der vor Abschluss des Bestellvorgangs aufgeführten Preisangabe. Sämtliche Preisangaben verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, beinhalten jedoch nicht die vom Nutzer für die jeweilige Transaktion zu zahlenden sog. Gas Fees, also variable Kosten von Drittanbietern, wie Transaktionskosten, z.B. für die Digital Wallet und Internetkosten, auf die B1 keinen Einfluss hat. Solche Gebühren und Kosten werden dem Nutzer nicht von B1, sondern von Dritten in Rechnung gestellt und können daher im Bestellvorgang nicht angezeigt werden. Es obliegt dem Nutzer sich über diese Kosten vor Erwerb von NFTs zu informieren.Für den Erwerb eines NFTs sind Credits einzusetzen, die ausschließlich in der Sportworld käuflich erworben oder dem Nutzer im Rahmen einer Promotionkampagne zur Verfügung gestellt werden. Die Bezahlung der Credits erfolgt, soweit nicht abweichend festgelegt, je nach Vereinbarung über Kreditkartenzahlung, PayPal oder einem sonstigen angebotenen Zahlungsmittel. Eine Barzahlung oder kauf auf Rechnung sind in keinem Fall möglich. Für die Zahlung mit bestimmten Zahlungsarten, wie z.B. PayPal, ApplePay, Amazon Pay, muss der Nutzer bei dem jeweiligen Anbieter registriert sein oder sich registrieren. Nachdem Nutzer ihre Zugangsdaten für ihr Konto auf der Seite des konkreten Anbieters eingegeben haben, muss der Nutzer die Zahlungsanweisung mittels der hinterlegten Zahlungsmethode an B1 bestätigen. Schließlich wird der Nutzer zur Sportworld zurückgeleitet, wo der Nutzer den Bestellvorgang abschließt. Die Zahlung wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt.Die Abrechnungen werden dem Nutzer im Kundenkonto oder per E-Mail zur Verfügung gestellt.
E.6. Gewährleistung und Haftung
Ist ein auf der NFT-Plattform erworbenes NFT mangelhaft, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Rechte des Nutzers. Ein von B1 erworbenes Produkt ist frei von Sachmängeln, wenn es bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Beschaffenheit sind die Einhaltung der Angaben in der Produktbeschreibung vereinbart. Eignungs-, Verwendungs- oder Anwendungsrisiken obliegen dem Nutzer und stellen keinen Mangel dar. B1 übernimmt insbesondere keine Garantie, dass ein NFT seinen ursprünglichen Wert behält, da der Wert von NFT von Natur aus subjektiv ist oder objektive Faktoren den Wert eines bestimmten NFT wesentlich beeinflussen können. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass das Regulierungssystem für Blockchain-Technologien und darauf basierte Dienstleistungen und Produkte, wie NFT, nicht vorhersehbar ist, und neue gesetzliche oder regulatorische Vorschriften oder Richtlinien können die Entwicklung des Blockchain und NFT-Marktes und damit den potenziellen Nutzen oder Wert von NFT erheblich beeinträchtigen.Zukünftige Entwicklungen und Änderungen dieses Regulierungssystems könnten sich auf die Nutzung der NFT-Plattform und Entwicklung des NFT-Marktes allgemein auswirken, und damit den potenziellen Nutzen oder Wert von NFT erheblich beeinträchtigen. B1 haftet nicht für etwaige Folgen, die sich aus gesetzlichen und regulatorischen Entwicklungen für die Nutzung der Blockchain oder NFTs ergeben. Es obliegt dem Nutzer, B1 Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen mitzuteilen. Die Beschreibung des Mangels hat so detailliert zu erfolgen, dass dieser von B1 genau bestimmt und nachvollzogen werden kann.Der Nutzer erkennt zudem an, dass B1 nicht für die Verfügbarkeit externer Websites und Services verantwortlich ist und dass B1 keine Services, Produkte oder andere Materialien auf oder von oder über externe Websites und Anbieter unterstützt.
F. Widerrufsbelehrung und Informationen über das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechtes
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu. Die aktuelle Widerrufsbelehrung nebst Widerrufsformular kann sich der Nutzer in seinem Nutzerkonto herunterladen. Ein Widerruf kann mündlich, telefonisch oder in Textform erfolgen.Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und wenn der Vertrag den Nutzer zur Zahlung verpflichtet, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Nutzer seine ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert. Das Widerrufsrecht erlischt auch bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, wenn mit der Ausführung des Vertrages begonnen wurde und, wenn der Vertrag den Nutzer zur Zahlung verpflichtet, nachdem (i) der Nutzer ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen werden soll und (ii) gleichzeitig der Nutzer seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass der Nutzer durch die Erteilung seiner Zustimmung sein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung des Vertrages verliert, und (iii) dem Nutzer eine Abschrift oder in der Bestätigung des geschlossenen Vertrages und der Zustimmung zur sofortigen Ausführung und die Bestätigung der Kenntnis des Nutzers über das Erlöschen des Widerrufsrechts übermittelt wurde. Mit Anklicken des Buttons „Kaufen“ oder einer ähnlichen Formulierung und anschließender Bestätigung stimmt der Nutzer der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist zu und bestätigt, dass der Nutzer durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert und keine Rückerstattung erfolgt.
G. Schlussbestimmungen
G.1. Datenspeicherung und Datenschutz
Die Nutzerdaten werden von B1 für die Dauern des Bestehens des Nutzerkontos, insbesondere zur vertraglichen Abwicklung einer Bestellung (auch zur Abwicklung von Anfragen des Nutzers zur Bestellung) gespeichert, danach für die steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrung archiviert.Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung von B1, die Nutzer im Nutzerkonto abrufen können.
G.2. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
B1 behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen zu ändern. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer über das Nutzerkonto angeboten oder an seine im Nutzerkonto von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt. Diese Änderungen werden nur wirksam, wenn der Nutzer diese annimmt oder nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. In dieser Änderungsmitteilung wird auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die anwendbare Frist und die Rechtsfolgen hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf einen unterbliebenen Widerspruch.Die Nutzungsbedingungen kann der Nutzer jederzeit in der jeweils aktuellen Fassung in der Sportworld einsehen und herunterladen.
G.3. Außergerichtliche Streitschlichtung
Die EU-Kommission hat gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 eine interaktive Website zur Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zur Schlichtung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften bereitgestellt. Die OS-Plattform der EU-Kommission ist unter diesem Link abrufbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ an die sich Nutzer jederzeit wenden können. Die E-Mail-Adresse von B1 ist im Impressum aufgeführt. An diesem Streitschlichtungsverfahren nimmt B1 nicht teil.
An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt B1 nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.B1 ist jedoch bemüht, bei Meinungsverschiedenheiten mit den Nutzern eine einvernehmliche Lösung zu finden. Zur Klärung von Fragen kann sich der Nutzer jederzeit an den Sportworld Kundenservice unter info@b1smarttv.com wenden.
Schlussvereinbarungen
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf, soweit nicht auf Grund anwendbaren zwingenden Rechts das Recht des Landes anwendbar ist, in dem die Inhalte oder Dienste dem Nutzer bestimmungsgemäß angeboten werden. Darüber hinaus sind die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt und ein von B1 in dem Land angebotenem Abonnement gebucht hat, sofern diese dem Nutzer einen weitergehenden Schutz gewähren.Hat der Nutzer seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland und ist auch kein Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland bekannt, ist der jeweilige Sitz von B1 ausschließlicher Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, soweit durch Gesetz ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
Stand: 03/2025